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eguenther
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Beigetreten: 28.08.2011

Die Eigentümerversammlung (ETV) ist vorbei; die Beschlüsse sind gefasst. Nicht selten kommt es danach zu Auseinandersetzungen - sei es, weil Miteigentümer mit einem Beschluss nicht einverstanden sind oder weil der Verwalter den Beschluss nicht, verspätet oder nicht ordnungsgemäß umsetzt. Sie haben derzeit ein Problem mit einem Beschluss der ETV? Sie können anderen mit Ihren positiven Erfahrungen weiterhelfen? Dann diskutieren Sie mit!
 

mori
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Beigetreten: 17.10.2011
Beschlussanfechtung Verwaltervertrag

Bezugnehmend auf das von mir angeführte Beispiel. (siehe Beitrag v. 17.Okt.2011)
Zur Erinnerung: Die Beurteilung des Vertrages durch einen Fachanwalt war "vernichtend". Dies war der WEerGem bekannt. Nicht im Detail, aber bekannt. Trotzdem wurde der Vertrag angenommen. Beschluss wurde angefochten.
Ergebnis der Verhandlung: Beschluss wird aufgehoben wegen Rechtsverstößen im Vertrag.
Erfahrung in der Verhandlung: Beitatsvorsitzender fragte Richterin: Ich verstehe garnicht warum Verhandlung.
Anwesende Beirätin beklagt: Die Vertragsbeurteilung stand sicher schon mehrere Tage vor der WEerVers zu Verfügung. Man hätte ja darüber reden können.
Reaktion der Richterin, nachdem kurz zuvor der Anwalt der Klägerin die Frage der Verfahrens-Kostentragung zu klären versuchte: Die Richterin: da Beurteilung bekannt hätte die Gemeinschaft noch in der WEerVersammlung einen Beschluss ablehnen / verschieben können. Das hat die WEerGem nicht getan.
Es darf vermutet werden, wer nach diesem Hinweis der Beirätin die Verfahrenskosten zu tragen hat - die Verwaltung (zum Teil) oder die die WEerGem zu 100%.
Ich werde dazu berichten.

mori
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Beigetreten: 17.10.2011
WEerVers

Haben Sie den Beitrag in der Broschüre wohnen im eigentum "WEerGem - demokratische Staatswesen en miniature?" gelesen? W. Schmidt schreibt: "..wenige engagieren sich...für Belange der Wohnanlage." Ich erfahre dieses. Die Abgeschlossenheit des Sondereigentums zeigt sich als Abgeschlossenheit gegenüber Gemeinschaftseigentum. Interesse finden Maßnahmen die Kosten verursachen - was kostet erregt die Gemüter, nicht Interesse.
Sind Beschlüsse, Auseinandersetzungen oder Probleme mit der Verwaltung (wie von eguenther angeführt) die tatsächlichen Probleme der Eigentümerversammlung?
Erfahrungen belegen: WEerVers sind für viele Eer KaffeeKränzchen, ein leicht zu manipulierbares Häufchen vertrauensseeliger WEer. "Die Verwaltung macht das schon", "ich bekomme immer Hilfe wenn ich anrufe" - "um 1,4 Millionen betrogen, das könnte bei unserer Verw. nicht passieren" - Sprachhülsen ohne Bedeutung, weder als genereller Lobgesang noch als allgemeine Beurteilung von Verwaltung.

Wie verläuft WEervers? Beispiel: Ein neuer Verwaltervertrag liegt vor. Die Beurteilung der Vertragsinhalte durch einen WEG spezialisierten Anwalt ist vernichtend. Vertragsinhalte verstoßen gegen Recht und gültigen Rechtsprechung. Davon wird die versammelte Gem vor Beschlussfassung informiert. --- Der Geschäftsführer der Verwaltung schlägt vor: Wir können den Vertrag ja nocheinmal einem Anwalt vorlegen. (Damit diffamiert er indirekt den Eigentümer, der den Vertrag untersuchen ließ) Nicht nötig sagen die WEer ---- und beschließen: Vertrag wird angenommen.
Fünf Wochen später schreibt die Verwaltung an die WEer: Die Verwaltung wird den Vertrag nicht unterzeichnen, da... Teile gegen Gesetze, Rechtsprechung verstoßen.
Das ist die Wirklichkeit.

Wie verlaufen bei Ihnen WEerVers.? Werden Sachdiskussionen sachlich diskutiert oder abgekürzt? Ich würde diese Art Fragen gerne ausweiten.

PS: WEerGem hat nichts mit demokratisch zu tun. Beschlussfassung ist Legitimation durch KompetenzZuweisung (WEG § 23 Abs 1) Kompetenz ist nicht Regel sondern Ausnahme.

Und in § 45 Abs 2 Satz 1 wird ein MUSS-Beschluss angeordnet. Ja Sie lesen richtig: angeordnet. Dieser Anordnung muss Folge geleistet werden. Nicht demokratisch sondern muss.

Beschlussfassung ist gleichgerichtete Willensbildung (nicht Willensübereinstimmung) eine Regelung mit Bindungswirkung im Innenverhältnis.

Veterano Alfredo
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Beigetreten: 19.10.2011
Eigentümerversammlungen

Mit dem Desinteresse vieler Wohnuingseigentümer ist es leider in größeren Wohanlagen an der Tagesordnung, zumidest wenn es sich um nicht selbstgenutzte Wohnungen handelt, noch schlimmer ist es dann, wenn der Verwalter auch noch die Mietsonderverwaltung druchführt.. Entweder der Verwalter oder der Beirat haben ein größeres Paket von Vollmachten. Da zwischen Beirat und Verwaltung die Tagesordnung gemeinsam aufgestellt wird, sind die Wunschergebnissse auch bereits im Vorfeld abgeklärt. Die Vollmachten entscheiden, nicht die anwesenden Wohnungseigentümer auf einer Eigentümerversammlung. Es dürften grundsätzlich keine Dauervollmachten geben, zu jeder Eigentümerversammlung müsste ein gewisser Prozentsdatz persönliche Anwesenheit vorgewschrieben werden, aber ich weiss, dieses Gedankenspiel wird für immer ein Wunschdenken bleiben.

MaWo
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Beigetreten: 19.10.2011
Eigentümerversammlungen

Hallo Veterano Alfredo,
warum muss das ein Wunschdenken bleiben?
Ich unterstelle; der Verein WiEgt und auch das diese Website fördernde Bundesministerium wird hier mitlesen, die Probleme erkennen, begreifen und auf die politische Schine schieben - oder?
Hoffentlich ist das jetzt kein Wunschdenken meinerseits.
Im übrigen ist bei kleinen WE-Anlagen das Desinteresse ebenso groß, bzw. eine zu hohe Gutgläubigkeit gegenüber der Verwaltung vorhanden.
Wenn aber ein Verwalter vor Zeugen mit Mord bedroht wird, das Ganze verschleppt wird um schließlich wegen der Zeit bis zur Verhandlung und wegen der bisherigen Unauffälligkeit das Verfahren eingestellt wird, muss davon ausgegangen werden, dass eine Okkupation mit diesen Mittel durch eine Minderheit vom Gesetzgeber auch gewollt ist. Richter sind ja nur dem geltenden Recht gegenüber verpflichtet.